ERDBESTATTUNG
Die Erdbestattung ist die traditionsreichste Bestattungsart. Die Bestattung erfolgt in einem Sarg. Der Sarg wirdin eine dafür ausgehobene Gruft abgesenkt – der Erde übergeben. Als Grabarten stehen Einzel-, Doppel- sowie Reihen- oder Wahlgrabstellen zur Auswahl.
Im Christentum ist die Erdbestattung von Beginn an die übliche Form gewesen. Allerdings galt das nicht für weltliche und geistliche Würdenträger und Adlige. In Zeiten, in denen diese noch in Gruften bestattet wurden, wurde ein Sarg in der Familiengruft neben den anderen gesetzt, auch Beisetzung genannt. Erst im Laufe des 20. Jahrhunderts wurde das Abweichen von der Erdbestattung langsam auch unter Christen gebräuchlich, allerdings in Form einer Feuerbestattung, nachdem diese zunächst vor allem von Freidenkern propagiert worden war.
Erdbestattungen müssen in Deutschland innerhalb von 8 Tagen nach dem Tod und können frühestens 48 Stunden nach dem Tod durchgeführt werden.
FEUERBESTATTUNG
Bei der Feuerbestattung wird der Leichnam in einem Sarg dem Feuer übergeben. Die Asche wird in eine gesonderte Aschekapsel gefüllt und anschließend in einer von den Hinterbliebenen ausgewählten Schmuckurne beigesetzt.
Die Verbrennung des Körpers eines Verstorbenen ist in vielen Kulturen bekannt und gebräuchlich. Die Asche wurde verstreut oder aufbewahrt. Das Verstreuen erfolgte je nach den regionalen
Besonderheiten an Land oder in einem Gewässer. Um die Asche aufzubewahren wurden besondere Urnen, aber auch Vasen oder Krüge benutzt. Das Urnengrab ist in Mitteleuropa eine Erscheinung der
Bronzezeit, die sich mit der Urnenfelder- Kultur zwischen 1250 und 750 v. Chr. weit verbreitet.
Im Judentum und im Islam ist die Verbrennung des toten Körpers, also die Feuerbestattung, grundsätzlich verboten.
SEEBESTATTUNG
In Deutschland ist es seit 1934 möglich, statt einer Friedhofsbestattung eine Seebestattung vorzunehmen. Dafür wird die Asche in einer speziellen Seeurne außerhalb der so genannten Dreimeilenzone (speziell eingezeichnete Seegebiete in Seekarten) in der Regel über „Rauhem Grund“ nach den seemännischen Bräuchen dem Meer übergeben. Der Kapitän spricht dabei die Trauerrede. Mit „Rauhem Grund“ sind Gebiete gemeint, in denen nicht gefischt oder Wassersport getrieben wird. Möglichkeiten bestehen hierfür nahezu in jedem Meer, von Deutschland aus vorwiegend in der Nord- und Ostsee, aber auch im Atlantik oder im Mittelmeer.
Auf See wurden bis ins frühe 20. Jahrhundert fast ausschließlich solche Personen bestattet, die als Angehörige einer Schiffsbesatzung auf hoher See starben und eine Beisetzung des Leichnams an Land nicht möglich war oder ein Transport bis zum nächsten Hafen nicht praktikabel erschien. Auch Seuchenschutzgründe spielten dabei eine Rolle. Historische Beispiele sind etwa die Seebestattungen von Sir Francis Drake und James Cook. Nach Seeschlachten übergab man die Toten häufig dem Meer, und auch auf See gefundene Leichen von Opfern von Schiffsunglücken (etwa dem Untergang der Titanic) wurden so bestattet. In Einzelfällen wurden - und werden nach wie vor - auch die Särge von an Land verstorbenen Seeleuten dem Meer übergeben, was besonders für Angehörige der Marine als eine ehrenvolle Form der Bestattung gilt und mit entsprechendem militärischen Zeremoniell durchgeführt wird.
NATURBESTATTUNG
Letzte Ruhe an den Wurzeln eines Baumes.
FriedWald ist eine alternative Bestattungsform. Die Asche Verstorbener wird direkt an den Wurzeln eines Baums beigesetzt, der in einem als FriedWald ausgewiesenen Wald steht. So eröffnet sich eine natürliche und würdevolle Alternative zu den bislang gewohnten Bestattungsritualen. Die Grabpflege übernimmt dabei die Natur.
NATURBESTATTUNGEN in der Schweiz
Finden Sie Ihre letzte Ruhe in der „Oase der Ewigkeit“. In der herrlichen Natur der Schweizer Alpen können Sie Ihre Asche, oder die Ihrer Angehörigen, auf natürliche Art bestatten lassen. Die
wunderschöne Gegend ist für die Angehörigen eine bleibende Gedächtnisstätte.
Grundsätzlich gilt für alle Arten der Bestattung in der „Oase der Ewigkeit“: Der natürliche Charakter soll erhalten bleiben, aus diesem Grund wird auf das Anlegen von Wegen, Grabkreuzen oder
Grabsteinen und fremden Blumen verzichtet. Die Pflege übernimmt die Natur. Nachfolgende Bestattungsarten sind möglich:
Laut Schweizer Gesetz darf nur die Asche bestattet werden. Die hier aufgeführten Naturbestattungsarten sind laut deutschen Gesetz nicht in Deutschland möglich.